Was macht ein Landschaftsarchitekt?
Der LA plant fast alles, was außerhalb von Gebäuden zu planen ist.
Dazu gehören nicht nur Pflanzungen, sondern auch Wege, Straßen
und Plätze, die dazugehörigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen wie
Entwässerung oder Beleuchtung und vieles mehr. Auch kleinere Bau-
werke wie Fahrradüberdachungen, Stützmauern oder Pergolen plant
der Landschaftsarchitekt.
Vom kleinen Reihenhausgarten bis zum Landschaftsplan für einen
Regionalverband gibt es zahlreiche Aufgaben in allen Größenord-
nungen. Er arbeitet bei vielen Baumaßnahmen eng mit Hochbauarchitekten
und verschiedenen Fachingenieuren zusammen, um die Schnittstellen
zwischen Gebäude und Freiraum zu lösen.
Was kostet eigentlich ein Landschaftsarchitekt?
Das Honorar des LA ist in der HOAI = „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ festgelegt.
Die Honorarsumme bemisst sich nach den anrechenbaren Kosten,
das sind – vereinfacht ausgedrückt– die Baukosten für die Anlage.
So beträgt z.B. das Honorar für einen Schulgarten der in die Honorarzone IV fällt,
bei anrechenbaren Kosten von 50.000 € gemäß HOAI 2013
mindestens 14.238 € und höchstens 16.162 €, wenn alle Leistungsphasen erbracht werden.
Natürlich können auch nur einzelne Leistungsphasen beauftragt
werden, der Honoraranteil jeder Leistungsphase ist ebenfalls in der HOAI geregelt.
Was sind Leistungsphasen eines Landschaftsarchitekten?
Die einzelnen Schritte einer Planung werden als Leistungsphasen
bezeichnet. Die Leistungsphasen gewährleisten einen sinnvollen
Ablauf der Planung und Ausführung. Eine komplette Planungsleistung
besteht aus 9 Leistungsphasen.
1. Grundlagenermittlung
Der LA bespricht mit dem Kunden die genaue Aufgabe, die Wünsche
und Anforderungen und prüft, was an Plänen zum Gelände vorhanden
ist oder noch beschafft werden muss.
2. Vorentwurf
Der LA legt einen ersten Plan (evtl. mit Varianten) vor, sowie die erste
Schätzung der voraussichtlichen Baukosten und bespricht, in welche
Richtung die Planung gehen soll.
3. Entwurf
Der LA überarbeitet den Vorentwurf gemäß den Ergebnissen der Be-
sprechung, differenziert ihn weiter aus und erstellt dazu eine Berechnung
der voraussichtlichen Baukosten, die nun schon genauer ist als die
erste Kostenschätzung und legt dies wieder vor.
4. Genehmigungsplanung
Der LA prüft, ob für die Maßnahme Genehmigungen erforderlich sind
und erstellt die notwendigen Pläne, Berechnungen und Anträge.
5. Ausführungsplanung
Der LA erstellt Pläne, nach denen die Freianlagen gebaut werden
können. Diese Pläne enthalten Maßlinien, Höhenangaben und die zu
verwendenden Materialien. Sie dienen der ausführenden Firma, in der
Regel einer Landschaftsbaufirma, als Arbeitsgrundlage. Je nach Auf-
gabe werden auch Pflanz-, Leitungs-, Beleuchtungspläne usw. erstellt,
dazu die notwendigen Detailpläne, ggf. auch für andere Gewerke wie
Schlosser oder Zimmermann.
6. Vorbereitung der Vergabe
Der LA erstellt ein so genanntes Leistungsverzeichnis, in dem er alle
Arbeiten, die für die Ausführung notwendig sind und alle hierfür zu ver-
wendenden Materialien genau beschreibt und mengenmäßig erfasst.
7. Mitwirkung bei der Vergabe
Der LA holt von geeigneten Firmen, die er mit dem Kunden gemein-
sam festlegt, Angebote ein, prüft diese und berät bei der Auftragsver-
gabe. Zugleich legt er den Kostenanschlag vor, in dem die voraus-
sichtlichen Baukosten recht genau absehbar sind.
8. Objektüberwachung
Der LA überwacht als Sachwalter des Bauherrn die Ausführung der Außenanlagen
fachlich und terminlich und stellt die gestalterisch und technisch einwand-
freie Umsetzung der Planung sicher. Er prüft die Rechnungen, klärt
auftretende technische Probleme und übergibt dem Bauherrn am Schluss das
fertige Werk.
9. Objektbetreuung
Der LA kümmert sich auch nach der Fertigstellung um die Freianlagen,
indem er z.B. die Gewährleistungsfristen überwacht oder etwa auf-
tretende Mängel beseitigen lässt.
Was macht ein Landschaftsarchitekt nicht?
Er plant in der Regel keine Wohngebäude und keine Ingenieurbauwerke wie z.B. große Verkehrsstraßen, Autobrücken oder Gleisanlagen, es sei denn, er hat dafür eine zusätzliche Qualifikation.
Was ist der Unterschied zwischen Objekt- und Landschaftsplanung?
Als Objektplanung bezeichnet man konkret für einen Nutzer zu
bauende Freianlagen wie z.B. einen Schulhof oder einen Hausgarten.
Landschaftsplanung ist die Planung größerer landschaftlicher Einheiten,
die vorwiegend von der öffentlichen Hand beauftragt wird. Sie kann
ebenfalls direkt in eine Umsetzung münden wie z.B. eine Gewässer-
renaturierung, teilweise aber auch im Sinne eines Gutachtens die lang-
fristige Entwicklung einer Landschaftseinheit planen und steuern.
Ich brauche eigentlich nur einen Rat für meinen Garten, macht das ein LA?
Sie selbst bestimmen, wie viel Landschaftsarchitekt Sie wollen oder
brauchen. Wenn Ihnen mit einer 1-2-stündigen Beratung geholfen ist,
macht das jeder Landschaftsarchitekt sicher gerne. Und wenn Sie
dann merken, dass die Aufgabe immer größer wird, je länger Sie
darüber nachdenken, dann haben Sie den Fachmann dafür ja bereits
gefunden.
Kann ein Landschaftsarchitekt meine Garageneinfahrt herrichten?
Herrichten kann sie der LA nicht. Er ist freiberuflich tätig und übt kein
Gewerbe aus, das heißt er hat weder Bagger noch Schaufel – außer
im eigenen Garten. Er kann Sie jedoch beraten, was sinnvollerweise
getan werden sollte, Angebote von geeigneten Firmen einholen und
die Arbeit beaufsichtigen (Leistungsphasen).
Wie finde ich den richtigen Landschaftsarchitekten für mich?
Fragen Sie bei Bauherren, deren Freianlagen Ihnen gefallen, wer
diese geplant hat. Schauen Sie bei zwei oder drei LAs vorbei, lassen
Sie sich vergleichbare Aufgaben zeigen und entscheiden Sie nach
Sympathie. Suchen Sie den LA, dessen Planungen Ihnen gefallen und
dem Sie vertrauen. Nur mit einem grundsätzlichen Vertrauensver-
hältnis zwischen Bauherr und LA kann eine Planung gelingen.
Was ist der Unterschied zwischen Landschaftsarchitekt und Landschaftsgärtner?
Ein LA plant, koordiniert und überwacht die Baumaßnahme.
Der Landschaftsgärtner führt Sie dann aus.
Welche Ausbildung hat ein Landschaftsarchitekt?
Studium der Landespflege / Landschaftsarchitektur mit Gestaltungs-
lehre, Städtebau, Landschaftsplanung, Ökologie, Pflanzenverwendung,
Baustoffkunde, Betriebswirtschaft, Standortkunde und vieles mehr.
Sofern Sie Interesse an einem Praktikum bei einem Landschaftsarchitekten haben,
entweder zur beruflichen Orientierung oder als Praxissemester im Studium,
so können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.